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   BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B   

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https://dejure.org/2006,5110
BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B (https://dejure.org/2006,5110)
BSG, Entscheidung vom 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B (https://dejure.org/2006,5110)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - B 9a V 47/05 B (https://dejure.org/2006,5110)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 555
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.12.2000 - B 3 P 14/00 R

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Fristversäumung

    Auszug aus BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B
    Ein mögliches Verschulden seines Prozessbevollmächtigten muss sich der Kläger insoweit zurechnen lassen (vgl BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 18).
  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 443/04

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

    Auszug aus BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B
    Daraus folgt jedoch nicht, dass dieses Gericht in jedem Fall auch in derselben Besetzung wie bei der angegriffenen Entscheidung über die Anhörungsrüge befinden muss (vgl dazu BGH FamRZ 2005, 1831; für das Wiederaufnahmeverfahren auch BFHE 188, 1).
  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B
    Soweit das Vorbringen des Klägers als Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 24. November 2005 gewertet werden kann (vgl dazu BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 3), ergibt sich die Unzulässigkeit bereits daraus, dass die Gegenvorstellung nicht innerhalb der für eine Verfassungsbeschwerde maßgebenden Frist von einem Monat seit Zustellung des angegriffenen Senatsbeschlusses am 9. Dezember 2005 (vgl § 93 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz), also nicht bis zum 9. Januar 2006, beim BSG eingegangen ist (vgl BVerwG NJW 2001, 1294; BSG, Beschluss vom 18. Februar 1992 - 10 BAr 8/91 - Juris).
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B

    Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines

    Auszug aus BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B
    Der Kläger sieht sowohl eine Zulassung der Revision (mit einer anschließenden revisionsgerichtlichen Feststellung der Wirkungslosigkeit des Berufungsurteils) als günstiger an als auch eine - nach der Rechtsprechung zu § 160a Abs. 5 SGG unter bestimmten Voraussetzungen mögliche (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 6) - bloße Aufhebung des Berufungsurteils.
  • BVerwG, 20.11.2000 - 5 B 65.00

    Prozessrecht - Gegenvorstellung; Frist; Frist für Erhebung einer

    Auszug aus BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B
    Soweit das Vorbringen des Klägers als Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 24. November 2005 gewertet werden kann (vgl dazu BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 3), ergibt sich die Unzulässigkeit bereits daraus, dass die Gegenvorstellung nicht innerhalb der für eine Verfassungsbeschwerde maßgebenden Frist von einem Monat seit Zustellung des angegriffenen Senatsbeschlusses am 9. Dezember 2005 (vgl § 93 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz), also nicht bis zum 9. Januar 2006, beim BSG eingegangen ist (vgl BVerwG NJW 2001, 1294; BSG, Beschluss vom 18. Februar 1992 - 10 BAr 8/91 - Juris).
  • BSG, 18.02.1992 - 10 BAr 8/91
    Auszug aus BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B
    Soweit das Vorbringen des Klägers als Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 24. November 2005 gewertet werden kann (vgl dazu BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 3), ergibt sich die Unzulässigkeit bereits daraus, dass die Gegenvorstellung nicht innerhalb der für eine Verfassungsbeschwerde maßgebenden Frist von einem Monat seit Zustellung des angegriffenen Senatsbeschlusses am 9. Dezember 2005 (vgl § 93 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz), also nicht bis zum 9. Januar 2006, beim BSG eingegangen ist (vgl BVerwG NJW 2001, 1294; BSG, Beschluss vom 18. Februar 1992 - 10 BAr 8/91 - Juris).
  • BSG, 20.07.2016 - B 12 KR 3/16 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Darlegung einer

    Dargelegt ist der Gehörsverstoß als entscheidungserheblich nur dann, wenn in der Begründung der Anhörungsrüge schlüssig ausgeführt wird, inwiefern der behauptete Verstoß des Gerichts sich auf dessen Entscheidung ausgewirkt haben kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 4 RdNr 5) .

    Sie tragen nicht vor, dass sie am Vorbringen neuer, rechtserheblicher Argumente gehindert worden seien (vgl dazu allgemein BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 4 RdNr 6) .

    Sie machen in der Begründung der Anhörungsrüge jedenfalls keinerlei Ausführungen dazu, inwiefern sich die behaupteten Verstöße des Senats im Ergebnis auf dessen Entscheidung ausgewirkt haben (vgl zu diesem Erfordernis allgemein BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 4 RdNr 5) und weshalb ohne die Gehörsverstöße eine für sie günstigere Entscheidung nicht ausgeschlossen werden könne (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 8 RdNr 3).

    Die Kläger hätten deshalb in der Begründung der Anhörungsrüge auch an dieser Stelle Ausführungen dazu machen müssen, inwiefern sich die behaupteten Verstöße auf das Ergebnis der nun angegriffenen Entscheidung des Senats ausgewirkt haben könnten (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 4 RdNr 5) und weshalb ohne die Gehörsverstöße eine für sie günstigere Entscheidung nicht ausgeschlossen werden könnte (vgl dazu allgemein BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 8 RdNr 3; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 178a RdNr 6b mwN).

    Die Kläger machen in der Begründung der Anhörungsrüge keinerlei Ausführungen dazu, inwiefern sich dieser Umstand auf die Entscheidung ausgewirkt haben könnte (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 4) und weshalb ohne die vermeintlichen Gehörsverstöße eine für sie günstigere Entscheidung nicht ausgeschlossen werden könnte (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 8 RdNr 3).

  • BSG, 08.11.2006 - B 2 U 5/06 C

    Besetzung der Richterbank bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

    Die Zurückweisung der Anhörungsrüge erfolgt gemäß § 40 Satz 1, § 33 Satz 2, § 12 Abs. 1 Satz 2 SGG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter (so auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 178 RdNr 9; Lüdtke, SGG, Handkommentar, 2. Aufl 2006, § 178a RdNr 23; Zeihe, SGG, Stand Mai 2005, § 178a RdNr 38a f; BSG Beschluss vom 16. Februar 2006 - B 9a V 47/05 B - SozR 4-1500 § 178a Nr. 4 RdNr 11 für eine Verwerfung wegen Unzulässigkeit).

    Denn auch über eine Gegenvorstellung gegen eine mit ehrenamtlichen Richtern getroffene Entscheidung ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen in § 40 Satz 1, § 33 Satz 2, § 12 Abs. 1 Satz 2 SGG ohne Hinzuziehung von ehrenamtlichen Richtern zu entscheiden (BSG Beschluss vom 16. Februar 2006 - B 9a V 47/05 B - SozR 4-1500 § 178a Nr. 4).

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge, Besetzung der Richterbank

    Der 9. Senat des BSG hat entschieden, dass ein Beschluss über eine Anhörungsrüge gegen eine mit ehrenamtlichen Richtern getroffene Entscheidung jedenfalls dann ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter getroffen wird, wenn die Anhörungsrüge unzulässig ist und keine - in das Ermessen des Senats gestellte (§ 124 Abs. 3 SGG ) - mündliche Verhandlung stattgefunden hat (Beschluss vom 16. Februar 2006 - B 9a V 47/05 B - SozR 4-1500 § 178a Nr. 4) Der 6. Senat hat eine Anhörungsrüge gegen ein Urteil durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zurückgewiesen, ohne ehrenamtliche Richter zu beteiligen; er hat die Frage der Zuziehung ehrenamtlicher Richter dabei aber nicht problematisiert (Beschluss vom 3. August 2005 - B 6 KA 22/05 R - nicht veröffentlicht).
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